QS-Laborberichte
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz, delegiert an die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Die WVGS hat unter anderem die Selbstkontrolle nach Art. 23 des Gesetzes zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt bei der WVGS. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.
Trinkwasser ist das meist gebrauchte Lebensmittel und verliert oft in der Hausinstallation an Qualität da Geräte nicht gewartet oder die Leitungsstränge zu wenig genutzt werden und dadurch stagnierendes Wasser entsteht. Die Verantwortung für die Hausinstallation inklusive der regelmässiger Wartung der Enthärtungsanlage und Filter liegt beim Hauseigentümer. Wir bitten deshalb die Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass die Hausinstallationen regelmässig vom Fachmann kontrolliert und gewartet werden. Zu beachten ist auch, dass die Warmwassertemperatur im Boiler mindestens 60°C und bei der Entnahmestelle mindestens 50°C betragen sollte. Empfohlen wird eine automatische Legionellen-Schaltung die das Warmwasser im Boiler zumindest einmal in der Woche auf über 60°C erhitzt.
Wenn man Geräusche wie fliessendes Wasser hört und Sie nicht feststellen können woher diese kommen kontaktieren Sie bitte den Brunnenmeister der Wasserversorgung, vielleicht ist es ein Leitungsbruch.
Legende
nn = nicht nachweisbar nb = nicht bestimmbar KBE/ml = Koloniebildenen Einheiten je Milliliter
Einheiten
°fH = Französischer Härtegrad mg/l = Milligramm/Liter ml = Milliliter
Laborbericht 02.04.2019
Die folgende Analyse, erhoben durch das Kantonale Laboratorium, zeigt folgende Werte:
Messgrösse | Einheit | Resultat | Toleranzwert |
Aerobe Keime | pro ml | 2 KBE | 300 |
Enterokokken | 100ml | nn | nn |
Escherichia coli | 100ml | nn | nn |
Nitrat | mg/l | 16.6 | 40 |
Chlorid | mg/l | 13.0 | 250 |
Sulfat | mg/l | 9.6 | 250 |
Calcium | mg/l | 111 | |
Magnesium | mg/l | 19.6 | |
Gesamthärte | °fH | 36 |
Wasserherkunft
65% Grundwasser
35% Quellwasser von Alberswil und Quelle Bachmatte, Ohmstal
Wasserhärte
Gemäss Lebensmittelgesetz wird das Wasser in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden.
Härte in °fH | Bezeichnung | |
---|---|---|
0 bis 7 | sehr weich | |
grösser 7 bis 15 | weich | |
grösser 15 bis 25 | mittelhart | |
grösser 25 bis 32 | ziemlich hart | |
grösser 32 bis 42 | hart | |
grösser als 42 |
sehr hart |
Lebensmittelrechtliche Beurteilung
Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Hygieneverordnung vom 23. November 1995.
Nitratbeurteilung
Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffe vom 26. Juni 1995.
Nitrat darf den zulässigen Höchstwert von 40 mg/l nicht überschreiten. Das Qualitätsziel des Schweizerischen Lebensmittelbuches für Nitrat im Trinkwasser liegt unter 25 mg/l.