QS-Laborberichte

 

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz, delegiert an die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetz­gebung. Die WVGS hat unter anderem die Selbstkontrolle nach Art. 23 des Gesetzes zu gewähr­leisten. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Einhaltung der lebensmittel­rechtlichen Vorschriften liegt bei der WVGS. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.

Trinkwasser ist das meist gebrauchte Lebensmittel und verliert oft in der Hausinstallation an Qualität da Geräte nicht gewartet oder die Leitungsstränge zu wenig genutzt werden und dadurch stagnierendes Wasser entsteht. Die Verantwortung für die Hausinstallation inklusive der regelmässiger Wartung der Enthärtungsanlage und Filter liegt beim Hauseigentümer. Wir bitten deshalb die Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass die Hausinstallationen regelmässig vom Fachmann kontrolliert und gewartet werden. Zu beachten ist auch, dass die Warmwassertemperatur im Boiler mindestens 60°C und bei der Entnahmestelle mindestens 50°C betragen sollte. Empfohlen wird eine automatische Legionellen-Schaltung die das Warmwasser im Boiler zumindest einmal in der Woche auf über 60°C erhitzt.

Wenn man Geräusche wie fliessendes Wasser hört und Sie nicht feststellen können woher diese kommen kontaktieren Sie bitte den Brunnenmeister der Wasserversorgung, vielleicht ist es ein Leitungsbruch.

Legende
nn = nicht nachweisbar                             nb = nicht bestimmbar                            KBE/ml = Koloniebildenen Einheiten je Milliliter

Einheiten
°fH = Französischer Härtegrad                 mg/l = Milligramm/Liter                           ml = Milliliter

 

Die folgende Analyse, erhoben durch das Kantonale Laboratorium, zeigt folgende Werte:

Messgrösse Einheit Resultat Toleranzwert
       
Aerobe Keime pro ml 53 KBE 300
Enterokokken 100ml nn nn
Escherichia coli 100ml nn nn
       
Nitrat mg/l 16.9 40
Chlorid mg/l 12.6 200
Sulfat mg/l 6.0  
       
Calcium mg/l 110  
Magnesium mg/l 19.9  
       
Gesamthärte °fH 33.1  


Wasserherkunft

62% Grundwasser
38% Quellwasser von Alberswil und Quelle Bachmatte, Ohmstal

Wasserhärte
Gemäss Lebensmittelgesetz wird das Wasser in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche  in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden.

Härte in °fH   Bezeichnung
0 bis 7   sehr weich
grösser 7 bis 15   weich
grösser 15 bis 25   mittelhart
grösser 25 bis 32   ziemlich hart
grösser 32 bis 42   hart

grösser als 42

  sehr hart


Lebensmittelrechtliche Beurteilung

Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Hygieneverordnung vom 23. November 1995.

Nitratbeurteilung
Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffe vom 26. Juni 1995.
Nitrat darf den zulässigen Höchstwert von 40 mg/l nicht überschreiten. Das Qualitätsziel des Schweizerischen Lebensmittelbuches für Nitrat im Trinkwasser liegt unter 25 mg/l.