Laborbericht 08.04.2024

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz (ohne Gebiet Ohmstal) durch die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.

Die allgemeine Trinkwasser-Netzprobe vom 20. März 2024 hat folgende Werte ergeben:

Messgrösse

Einheit

Resultat

Toleranzwert

Mikrobiologie

Aerobe Keime

pro Milliliter

1 KBE

300

Enterokokken

in 100 Milliliter

nn

nn

Escherichia coli

in 100 Milliliter

nn

nn

Stickstoffverbindungen

Nitrat

Milligramm pro Liter

17

40

Anionen

Chlorid

Milligramm pro Liter

10

250

Sulfat

Milligramm pro Liter

11

50

Wasserhärte

Calcium

Milligramm pro Liter

102.3

Magnesium

Milligramm pro Liter

13.8

Gesamthärte

frz. H°

31.2

Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln

Chlorothalonil Metabolit R471811

Mikrogramm pro Liter

0.074

0.1

Chlorothalonil Metabolit R417888

Mikrogramm pro Liter

<0.025

0.1


Wasserherkunft

75% Grundwasser / 25% Quellwasser von Alberswil und Quelle Bachmatte, Ohmstal

Wasserhärte
Gemäss Lebensmittelgesetz wird das Wasser in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche  in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden. Die Wasserhärte von 31.2 französischen Härtegraden entspricht dem Bereich von „ziemlich hart“ und ist bei der Dosierung beim Waschen zu beachten.

Härte in °fHBezeichnung
0 bis 7 sehr weich
grösser 7 bis 15 weich
grösser 15 bis 25 mittelhart
grösser 25 bis 32 ziemlich hart
grösser 32 bis 42 hart

grösser als 42

sehr hart


Lebensmittelrechtliche Beurteilung

  • Die untersuchte Probe erfüllt im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 in der aktuellen Version und kann bedenkenlos konsumiert werden.