Laborbericht 23.02.2025

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz (ohne Gebiet Ohmstal) durch die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.

Die allgemeine Trinkwasser-Netzprobe vom 12. Februar 2025 hat folgende Werte ergeben:

Messgrösse Einheit Resultat Toleranzwert
       
Mikrobiologie   
Aerobe Keime pro Milliliter <1 KBE 300
Enterokokken in 100 Milliliter nn nn
Escherichia coli in 100 Milliliter nn nn
   
Stickstoffverbindungen 
Nitrat Milligramm pro Liter 18 40
   
Anionen 
Chlorid Milligramm pro Liter 9.7 250
Sulfat Milligramm pro Liter 11
50
   
Wasserhärte 
Calcium Milligramm pro Liter 110.8  
Magnesium Milligramm pro Liter 15.1  
Gesamthärte frz. H° 33.9  
     
Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln  
Chlorothalonil Metabolit R471811 Mikrogramm pro Liter 0.087 0.1
Chlorothalonil Metabolit R417888 Mikrogramm pro Liter <0.025 0.1
       

Wasserherkunft
75% Grundwasser / 25% Quellwasser von Alberswil und Quelle Bachmatte, Ohmstal

Wasserhärte
Gemäss Lebensmittelgesetz wird das Wasser in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche  in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden. Die Wasserhärte von 33.9 französischen Härtegraden entspricht dem Bereich von „hart“ und ist bei der Dosierung beim Waschen zu beachten.

Härte in °fH   Bezeichnung
0 bis 7   sehr weich
grösser 7 bis 15   weich
grösser 15 bis 25   mittelhart
grösser 25 bis 32   ziemlich hart
grösser 32 bis 42   hart
grösser als 42   sehr hart

Lebensmittelrechtliche Beurteilung

  • Die untersuchte Probe erfüllt im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 in der aktuellen Version und kann bedenkenlos konsumiert werden.