Gemäss den Paragraphen 2 bis 6 des Reglements der Wasserversorgungs­genossenschaft Schötz (WVGS) vom 19. Juni 2009 wird ab 1. Oktober 2012 folgende Tarifordnung erlassen:

1. Anschlussgebühren

1 Die Anschlussgebühr beträgt 1 % der Gebäudeversicherungssumme. Die Gebühr bemisst sich bei Neubauten auf die erste Schatzung nach Bauvollendung und ist vom Antragsteller zu bezahlen.
2 Bei Um-, An-, Aus- und Erweiterungsbauten, sowie bei Ersatzbauten, wird eine Gebühr von 1 % erhoben, die sich aufgrund des effektiven Mehrwertes des Gebäudes zum Zeitpunkt der Neuschatzung bemisst. Diese wertvermehrenden Investitionen sind in der Gebäudeversicherungspolice ersichtlich.
3 Über die Anschlussgebühr beim Einbau einer Sprinkleranlage entscheidet der Vorstand aufgrund der örtlichen Begebenheiten.

2. Benützungsgebühren

(jährlich wiederkehrend)

Grundgebühr

Für Hausanschlüsse von DN 15 – DN 40   Fr. 70.-
Für Wohnhäuser mit mehr als zwei Wohnungen   Fr. 40.- pro Wohnung
Für Anschlüsse grösser als DN 50   Fr. 130.-
Wasserabgabe ab Hydrant   Fr. 100.-


             

 


Die Grundgebühr wird von den Eigentümern neu errichteter Gebäude geschuldet, sobald diese bezugsbereit sind.

Verbrauchsgebühr
Pro bezogenen m3 Wasser werden einheitlich Fr. 1.00 berechnet.

3. Wasserablesung und Rechnungsstellung

Wasserablesung und Rechnungsstellung erfolgen einmal jährlich.

4. Zahlungsbedingungen

Anschlussgebühren

1 Mit der Erteilung einer Anschlussbewilligung müssen 80 % der aufgrund des Kostenvoranschlages errechneten Anschlussgebühren in Form einer Akontozahlung sichergestellt werden. Die endgültige Rechnungsstellung erfolgt nach der ersten Schatzung der Gebäudeversicherung bei Bauvollendung.
2 Alle Gebühren sind innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung, bzw. vor Baubeginn fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins verrechnet, der sich nach dem vom Regierungsrat festgelegten Satz richtet.

Benützungsgebühren

Zahlung innert 30 Tagen netto.

5. Schlussbestimmung

Diese Tarifordnung tritt nach dem GV-Beschluss vom 2. März 2012 am 1. Oktober 2012 in Kraft und ersetzt alle früheren Tarifordnungen. Sie dient als Ergänzung zum Reglement vom 19. Juni 2009.

Schötz, den 2. März 2012

Namens der WVGS

Der Präsident:                Beat Meyer-Rogger
Die Aktuarin:                  Alice Stöckli-Steinmann