QS-Laborberichte
Die an die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS) delegierte Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Die WVGS hat unter anderem die Selbstkontrolle gemäss Art. 23 des Gesetzes sicherzustellen. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt bei der WVGS. Dazu gehört auch die sogenannte Informationspflicht.
Trinkwasser ist das am häufigsten verwendete Lebensmittel und verliert in der Hausinstallation häufig an Qualität, weil Geräte nicht gewartet werden oder Leitungsstränge zu wenig genutzt werden und dadurch Stagnationswasser entsteht. Die Verantwortung für die Hausinstallation einschließlich der regelmäßigen Wartung von Enthärtungsanlagen und Filtern liegt beim Hauseigentümer. Wir bitten daher die Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass die Hausinstallation regelmäßig von einem Fachmann kontrolliert und gewartet wird. Zu beachten ist auch, dass die Warmwassertemperatur im Boiler mindestens 60°C und an der Entnahmestelle mindestens 50°C betragen sollte. Empfehlenswert ist eine automatische Legionellenschaltung, die das Warmwasser im Boiler mindestens einmal pro Woche auf über 60°C erwärmt.
Wenn Sie Geräusche wie fließendes Wasser hören und nicht feststellen können, woher diese Geräusche kommen, wenden Sie sich bitte an den Brunnenmeister der Wasserversorgung, möglicherweise handelt es sich um einen Rohrbruch.
Legende
nn = nicht nachweisbar nb = nicht bestimmbar KBE/ml = Koloniebildenen Einheiten je Milliliter
Einheiten
°fH = Französischer Härtegrad mg/l = Milligramm/Liter ml = Milliliter