QS-Laborberichte

 

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz, delegiert an die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetz­gebung. Die WVGS hat unter anderem die Selbstkontrolle nach Art. 23 des Gesetzes zu gewähr­leisten. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Einhaltung der lebensmittel­rechtlichen Vorschriften liegt bei der WVGS. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.

Trinkwasser ist das meist gebrauchte Lebensmittel und verliert oft in der Hausinstallation an Qualität da Geräte nicht gewartet oder die Leitungsstränge zu wenig genutzt werden und dadurch stagnierendes Wasser entsteht. Die Verantwortung für die Hausinstallation inklusive der regelmässiger Wartung der Enthärtungsanlage und Filter liegt beim Hauseigentümer. Wir bitten deshalb die Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass die Hausinstallationen regelmässig vom Fachmann kontrolliert und gewartet werden. Zu beachten ist auch, dass die Warmwassertemperatur im Boiler mindestens 60°C und bei der Entnahmestelle mindestens 50°C betragen sollte. Empfohlen wird eine automatische Legionellen-Schaltung die das Warmwasser im Boiler zumindest einmal in der Woche auf über 60°C erhitzt.

Wenn man Geräusche wie fliessendes Wasser hört und Sie nicht feststellen können woher diese kommen kontaktieren Sie bitte den Brunnenmeister der Wasserversorgung, vielleicht ist es ein Leitungsbruch.

Legende
nn = nicht nachweisbar                             nb = nicht bestimmbar                            KBE/ml = Koloniebildenen Einheiten je Milliliter

Einheiten
°fH = Französischer Härtegrad                 mg/l = Milligramm/Liter                           ml = Milliliter

 

Die folgende Analyse, erhoben durch das Kantonale Laboratorium, zeigt folgende Werte:

Messgrösse Einheit Resultat Toleranzwert
       
Mkrobiologie      
Aerobe Keime pro ml 19.0 300
Enterokokken 100ml nn  
Escherichia coli 100ml nn  
       
Nitrat mg/l 16.0 40
Anionen      
Chlorid mg/l 12.0  
Sulfat mg/l 11.0  
       
Gesamthärte fH° 33.4  
       
Calcium mg/l 106.0  
Magnesium mg/l 17.0  

 

Wasserherkunft
60% Grundwasser
20% Quellwasser Bachmatte, Ohmstal
20% Quellwasser von Alberswil

Das Quellwasser Bachmatte und Alberswil läuft über eine UV Anlage.

Wasserhärte
Die Wasserhärte von 33.4 französischen Härtegraden (°fH) entspricht dem Bereich von „Hartes Wasser“ und ist deshalb bei der Dosierung beim Waschen zu beachten.

Lebensmittelrechtliche Beurteilung
Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Hygieneverordnung vom 26. Juni 1995.

Nitratbeurteilung
Die untersuchte Probe erfüllt die Anforderungen der Schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffe vom 26. Juni 1995.
Nitrat darf den zulässigen Höchstwert von 40 mg/l nicht überschreiten. Das Qualitätsziel des Schweizerischen Lebensmittelbuches für Nitrat im Trinkwasser liegt unter 25 mg/l.