Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schötz (ohne Gebiet Ohmstal) durch die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz (WVGS), unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Darin ist auch die sogenannte Informationspflicht enthalten.

Die allgemeine Trinkwasser-Netzprobe vom 25. Mai 2022 und eine spezifische Probe zur Untersuchung bezüglich Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln vom 21. April 2022 haben folgende Werte ergeben:

Messgrösse

Einheit

Resultat

Toleranzwert

Mikrobiologie

 

 

 

Aerobe Keime

pro Milliliter

1 KBE

300

Enterokokken

in 100 Milliliter

nn

nn

Escherichia coli

in 100 Milliliter

nn

nn

Stickstoffverbindungen

 

Nitrat

Milligramm pro Liter

17.7

40

Anionen

 

Chlorid

Milligramm pro Liter

9.8

250

Sulfat

Milligramm pro Liter

12.0

50

Wasserhärte

 

Calcium

Milligramm pro Liter

109.1

 

Magnesium

Milligramm pro Liter

15.1

 

Gesamthärte

frz. H°

33.4

 

Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln

 

 

Chlorothalonil Metabolit R471811

Mikrogramm pro Liter

0.02 bis 0.13

0.1

Chlorothalonil Metabolit R417888

Mikrogramm pro Liter

<0.015

0.1


Wasserherkunft

70% Grundwasser
30% Quellwasser von Alberswil und Quelle Bachmatte, Ohmstal

Wasserhärte
Gemäss Lebensmittelgesetz wird das Wasser in der Schweiz in sechs Härtestufen eingeteilt, welche  in französischen Härtegraden ºfH angegeben werden. Die Wasserhärte von 33 französischen Härtegraden entspricht dem Bereich von „Hartes Wasser“ und ist bei der Dosierung beim Waschen zu beachten.

Härte in °fH   Bezeichnung
0 bis 7   sehr weich
grösser 7 bis 15   weich
grösser 15 bis 25   mittelhart
grösser 25 bis 32   ziemlich hart
grösser 32 bis 42   hart

grösser als 42

  sehr hart


Lebensmittelrechtliche Beurteilung

  • Die untersuchte Probe erfüllt im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 in der aktuellen Version.
  • Die Konzentration des Chlorothalonil Metabolit R471811 ist im Grundwasser (jedoch nicht an den gemessenen Stellen im Trinkwasser) mit 0.13 µg/l über dem Grenzwert von 0.1 µg/l. Infolge eines laufenden Rechtsverfahrens ist gegenwärtig keine rechtliche Beurteilung angezeigt.

Das Trinkwasser kann trotz des teilweise leicht erhöhten Wertes des Chlorothalonil Metabolit R471811 bedenkenlos konsumiert werden.