Schötz, 11. Juni 2020

Das Schötzer Trinkwasser hat eine gute Qualität und kann trotz nachgewiesenen Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln uneingeschränkt getrunken werden.

Das Trinkwasser in Schötz besteht aus Grund- und Quellwasser. Das eingespeiste Wasser aus allen Fassungen wird regelmässig auf Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte, sogenannte Metaboliten, untersucht. Für einige dieser Metaboliten sind die Messverfahren erst seit Kurzem verfügbar.

Neubeurteilung Chlorothalonil

Der Bund hat in den 70er-Jahren den Wirkstoff Chlorothalonil als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Chlorothalonil ist ein Pestizid-Wirkstoff der gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen war. Es wurde bis vor wenigen Monaten vor allem im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Chlorothalonil wird im Boden leider gut zurückgehalten und die Substanz erst mit der Zeit abgebaut. Die entstandenen Abbauprodukte sickern durch den Untergrund und gelangen so ins Grund- und Trinkwasser.

Auf Grund einer Neubeurteilung hat der Bund am 12. Dezember 2019 die Bewilligung des Wirkstoffes Chlorothalonil widerrufen und per 1.1.2020 verboten. Gleichzeitig wurden alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorothalonil als relevant bewertet. Die neue Beurteilung in Bezug auf die Relevanz ändert die Ausgangslage für die Trinkwasser-versorger massgebend, da jetzt für die Metaboliten von Chlorothalonil der Höchstgehalt von 0.1 Mikrogramm pro Liter (1 μg/l - das entspricht einem Wert von 0.0000001 Gramm pro Liter) im Trinkwasser gilt. Für die Summe aller Pestizide gilt zudem der Höchstwert von 0.5 μg/l. Diese Neubeurteilung und dessen Auswirkungen auf die Wasserversorgungen hat in den vergangenen Monaten zu einem grossen Medienecho geführt.

Aktuelle Situation

Bei ersten Untersuchungen unseres Trinkwassers im März konnten die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei den letzten Untersuchungen beim zertifizierten Luzerner Kantonslabor, welches alle Quellen und das Grundwasser aus dem Pumpwerk Feld im Monat Mai untersuchte, konnten diese Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil in überhöhten Werten bei uns im Grundwasser und Trinkwasser nachgewiesen werden.  Der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter wird nur beim Chlorothalonil-Metabolit R471811 im Grundwasser im Ortsteil Schötz um 0.07 μg/l und beim Trinkwasser ab Verteilnetz um bis zu 0.04 μg/l überschritten. Je nach Standort und Mischwasseranteil sinkt der Wert und es wurden mit 0.055 μg/l auch tiefere Werte im Trinkwasser gemessen.

Die Werte für das Grund- und Trinkwasser im Ortsteil Ohmstal aus dem Pumpwerk Tschopen liegen bei 0.1 μg/l und halten damit die gesetzlichen Bestimmungen ein.

Der Metabolit R471811 ist seit Jahrzehnten im Trinkwasser diverser Versorger, war bis vor Kurzem jedoch nicht bekannt und wurde somit auch nicht gemessen. Im Kanton Luzern sind viele Wasserfassungen von zu hohen R471811 Werten betroffen, wie auch aus dem gemeinsamen Schreiben der Wiggertaler Wasserversorgungen zu entnehmen ist. Durch das Verbot von Chlorothalonil wird die Konzentration dieses Metaboliten von nun an im Trinkwasser geringer. Wie lange dies dauern wird, ist unklar.

Wasser uneingeschränkt trinkbar

Das Trinkwasser in Schötz ist nach wie vor bedenkenlos trinkbar. Der Einsatz von Chlorothalonil ist seit Beginn dieses Jahres verboten, dies wird eine Senkung der Rückstände zur Folge haben. R471811 wurde von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf die toxikologischen Eigenschaften beurteilt. Es wurde als relevant, jedoch nicht als krebserregend eingestuft. Eine Durchmischung mit weniger belastetem Quellwasser ist im Ortsteil Schötz nur bedingt möglich, da der Quellwasseranteil je nach Trockenheit nur ca. 20 – 30% beträgt. Damit der Verlauf der Konzentration im Trinkwasser überwacht werden kann, wird die Qualität regelmässig überprüft. Die WVGS und die Wasserversorgung Ohmstal arbeiten mit der Luzerner Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz zusammen, um die Werte des Abbauprodukts zu überwachen und hoffentlich in Zukunft zu reduzieren. Im Moment gibt es gemäss dem Trinkwasserinspektorat des Kanton Luzern noch kein praktikables und wirtschaftlich vertretbares Verfahren zur Entfernung von Chlorothalonil-Abbauprodukten. Dank dem Verbot von Chlorothalonil wird die Konzentration der Metaboliten im Trinkwasser mit Sicherheit abnehmen. Wie schnell dieser Rückgang erfolgt, ist von verschiedenen Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Erneuerung des Wassers, etc. abhängig und muss situativ beobachtet werden.

 

Für Fragen stehen für die Wasserversorgung Ohmstal der zuständige Gemeinderat Guido Iten und für die Wasserversorgungsgenossenschaft Schötz der Brunnenmeister Toni Steinmann und der Präsident Hans Gut jederzeit zur Verfügung.